Der Spieler erwirbt eine Nutzungsberechtigung der Golfanlage Fahrenbach GmbH & Co. KG. Gleichzeitig beantragt er/sie die Aufnahme in den Golf- & Landclub Schloss Fahrenbach e. V.. Nach erfolgter Aufnahme ist er/sie berechtigt, die Golfanlage Fahrenbach entsprechend der Vertragsdauer zu nutzen, sofern die jährlich anfallenden Entgelte, Jahresspielgebühr und Clubbeitrag, bezahlt wurden. Die nachfolgenden Spielgebühren sind jeweils Bruttobeträge inclusive Mehrwertsteuer.
NUTZUNGSTYPEN
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Type A - Nahmitgliedschaft Spieler, deren Wohnsitz innerhalb eines Radius von 100 km vom Golfplatz Fahrenbach liegt |
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| Das Jahresspielgeld beträgt pro Person: |
€ 950,00 |
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Zuzüglich Clubbeitrag:
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€ 135,00 |
Type B - Fernmitgliedschaft Spieler, deren Wohnsitz außerhalb eines Radius von 100 km vom Golfplatz Fahrenbach liegt |
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| Das Jahresspielgeld beträgt pro Person: |
€ 475,00 |
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Zuzüglich Clubbeitrag:
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€ 135,00 |
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Fernmitglieder, die selten in Fahrenbach sind: - für diese Nutzungsgebühr können Sie bei uns wahlweise 15 Greenfee-Gutscheine bekommen, die Sie auch an Dritte weitergeben können.
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Type Z - Zweitmitgliedschaft Spieler, die bereits Mitglied bei einem dem DGV angeschlossenen Golfclub sind |
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| Das Jahresspielgeld beträgt pro Person: |
€ 475,00 |
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zuzüglich Clubbeitrag:
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€ 135,00 |
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Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre Kinder und Jugendliche bis zu einem Alter von 18 Jahren spielen kostenfrei, sofern ein Elternteil über eine Nutzungsberechtigung verfügt. Es ist nur ein jährl. Clubbeitrag von 67,50 € zu zahlen.
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| - ansonsten zahlen Jugendliche ab 14 Jahre: |
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| Jahresspielgeld: |
€ 110,00 |
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Zuzüglich Clubbeitrag
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€ 67,50 |
| Studenten, Auszubildende, Wehr- und Zivildienstleistende |
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| von 18 bis 27 Jahren zahlen: |
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| Jahresspielgeld: |
€ 205,00 |
| Zuzüglich Clubbeitrag |
€ 135,00 |