Allgemeine Wettspielbestimmungen
Die Spielleitung des Golf- & Landclub Schloss Fahrenbach e.V. erlässt gemäß Golfregel 33-1 folgende Wettspielbedingungen:
1. Regeln
Gespielt wird nach den offiziellen Golfregeln (einschließlich Amateurstatut) des Deutschen Golfverbandes e.V. (DGV) und den Platzregeln des Golf- & Landclub Schloss Fahrenbach e.V. (G&LCSF). Wettspiele werden nach dem DGV-Vorgabensystem (DGV-VS) ausgerichtet; dies unter Zugrundelegung des Spiel- und Wettspielhandbuches und des DGV; vorstehende Verbandsordnungen liegen im Clubsekretariat zur Einsichtsnahme aus. Etwa notwendig gewordene zeitweilige Platzregeln werden durch Aushang bekannt gegeben.
2. Teilnahme-, Spielbedingungen
Teilnahmeberechtigt sind Amateure, die Mitglieder eines Vereines sind, dessen Verband der European Golf Association (EGA) angeschlossen ist. Spielberechtigt bei vorgabewirksamen Wettspielen sind Spieler die eine Clubvorgabe (37 - 45) oder DGV-Stammvorgabe vorweisen können. Mitgliedschaft und auch Vorgabe sind dem G&LCSF in geeigneter Form nachzuweisen. Werden in Wettspielausschreibungen Höchstvorgaben festgelegt, sind Spieler mit höheren Vorgaben ausgeschlossen; wird die Spielvorgabe eines rechtzeitig gemeldeten Teilnehmers zwischen Meldeschluss und Spieltermin über die zulässige Höchstvorgabe hinaus heraufgesetzt, so muss sich der Teilnehmer mit der zulässigen Höchstvorgabe begnügen.
3. Meldeschluss
Der Meldeschluss ergibt sich aus der Wettspielausschreibung. Meldungen können u.a. telefonisch (09232 - 882251), durch Telefax (09232 - 882345), über die Homepage (Turniere), über die Golf.de oder per Meldekarte erfolgen. Eine zahlenmäßige Begrenzung des Teilnehmerfeldes ist möglich; maßgeblich für die Begrenzung ist die Reihenfolge der Meldungen laut offizieller Meldeliste (Aushang im Clubhaus). Für den Fall von Absagen vor Meldeschluss werden bei Bedarf Wartelisten geführt.
4. Meldegebühren
Meldegebühren in einer durch die Wettspielausschreibung bestimmten Höhe sind vor dem Start im Clubhaus zu entrichten. Nicht rechtzeitiges Erscheinen bzw. Abspielen entbindet grundsätzlich nicht von der Zahlungsverpflichtung hinsichtlich der Meldegebühr.
5. Benutzung von Golf-Carts
Falls in der Ausschreibung nicht ausdrücklich Carts erlaubt sind, ist die Benutzung von Golfcarts nur bei körperlicher Behinderung, die das Absolvieren der Wettspielrunde ohne motorisiertes Golfcart nicht ermöglicht und durch Attest nachgewiesen wird, gestattet. Ein Spieler dem die Wettspielleitung die Benutzung eines Golfwagens gestattet hat, darf keine anderen Spieler oder deren Ausrüstung auf dem Golfwagen transportieren.
6. Abspielzeiten, Spielunterbrechnung
Abspielzeiten werden spätestens am Vortag durch Aushang und im Internet unter http://www.golfclub-fahrenbach.de bekannt gegeben. Trifft ein Spieler spielbereit innerhalb von fünf Minuten nach seiner Abspielzeit am Ort des Starts ein, so wird er am ersten zu spielenden Loch im Lochspiel mit Lochverlust, im Zählspiel mit zwei Strafschlägen bestraft, falls keine Umstände vorlagen, die nach der Regel 33-7 das Erlassen der Disqualifikation rechtfertigen. Gemäß Regel 6-3 a verfällt der Spieler bei einer Verspätung von mehr als fünf Minuten der Disqualifikation. Eine Spielunterbrechnung i.S.v. Regel 6-8 wird den Wettspielteilnehmern akustisch durch zwei Signalschüsse signalisiert.
7. Spielleitung, Verantwortlichkeit des Spielers, Zählkarten
Für die Spielleitung sind der Spielführer und die in der Ausschreibung genannten Spielleiter zuständig. Die Spielleitung entscheidet über Streitfragen und Beanstandungen. Die Spielleitung ist nicht verantwortlich für Nachteile, welche Spielern infolge Unkenntnis von Wettspielbestimmungen, Platzregeln und gesonderten Ausschreibungen entstehen, vgl. Regel 6-1. Ausgefüllte Zählkarten sind bei Wettspielen unverzüglich an der gekennzeichneten Stelle im Sekretariat abzugeben.
8. Beendigung des Wettspieles, Siegerpreise
Ein Wettspiel ist mit Abschluss der Siegerehrung bzw. mit Bekanntgabe der vollständigen Ergebnisliste beendet. Reklamationen können gegenüber einem Mitglied der Spielleitung bis 20 Minuten nach Aushang der bis dahin vorläufigen Ergebnisliste erhoben werden. Die ausgelobten Preise ergeben sich aus der Wettspielausschreibung. Bei Nichtabholung verfällt der Anspruch auf Siegerpreise grundsätzlich nach Ablauf von vier Wochen ab Wettspielende.
9. Ergebnisgleichheit in Zählspielen
Bei gleichen Gesamt-Brutto-Ergebnissen entscheidet ein bestimmtes Teil-Brutto-Ergebnis, bei gleichen Gesamt-Netto-Ergebnissen entscheidet ein bestimmtes Teil-Netto-Ergebnis mit anteiliger Vorgabe (Kartenstechen). Bei gleichen Ergebnissen entscheiden die besseren 18 Löcher. Bei weiterer Gleichheit werden bis zu einer Entscheidung die besseren 9, 6, 3, 2, 1 Löcher gewertet, im Netto unter Vorgabenanrechnung. Die Auswahl der Löcher erfolgt nach dem Vorgabenverteilungsschlüssel, wobei auf das schwierigste Loch das leichteste, auf das drittschwierigste das drittleichteste, und auf das fünftschwierigste das fünftleichteste etc. folgt. Besteht die Ergebnisgleichheit nach vollständiger Anwendung des vorstehenden Verfahrens fort, so entscheidet das Los. Abweichende Regelungen sind in Wettspielen mit gesonderter Ausschreibung möglich.
10. Änderungen, Vorrang gesonderter Ausschreibungen
Allgemeine Wettspielbedingungen gelten in der jeweils aktuellsten und durch Aushang bekannt gemachten Fassung. Extra Day Score (EDS) - und Wettspielausschreibungen gehen den allgemeinen Wettspielbedingungen vor und ergänzen bzw. ersetzen diese. Die Spielleitung hat in begründeten Fällen bis zum 1. Start das Recht, die Ausschreibung zu ändern (Ausnahme: Vorgabewirksamkeit).
Diese ist nur bei Vorliegen sehr ungewöhnlicher Umstände zulässig. Bei sich extrem verändernden Wetterbedingungen (z.B. Gewitter) ist die Spielleitung berechtigt/verpflichtet (bei Gefahr) das Wettspiel zu unterbrechen oder abzubrechen. Die Spielleitung behält sich in begründeten Fällen vor, einzelne Wettspiele wegen ungenügender Beteiligung oder höherer Gewalt ausfallen zu lassen, Wettspiele kurzfristig anzusetzen und Platzregeln wie auch Abspielzeiten rechtzeitig abzuändern. Wettspielabsagen sind spätestens eine Stunde vor Wettspielbeginn telefonisch (09232 - 882251) zu erfragen.
11. Entfernungsmesser
Bei allen Wettspielen auf dem Platz darf ein Spieler sich über Entfernungen informieren, indem er ein Gerät verwendet, dass ausschließlich Entfernungen misst.
12. Mobiltelefone
Das Mitführen von auf Empfang geschalteten Mobiltelefonen oder deren Benutzung ist grundsätzlich während eines Wettspieles verboten (Ausnahme: in Notfällen).
13. Datenschutz
Gleichzeitig mit dem Eintrag in die Meldeliste willigen die Teilnehmer ein, dass der G&LC Schloss Fahrenbach e.V. Startlisten nebst Abschlagzeiten ins Internet einstellt und offizielle Ergebnislisten der Wettspiele veröffentlicht. Dies gilt auch für Bilder, die im Zusammenhang mit dem jeweiligen Turnier entstehen.
Die Spielleitung und der G&LC Schloss Fahrenbach e.V. sind nicht verantwortlich für Nachteile die ein Teilnehmer infolge Unkenntnis von Informationen erleidet.
Der Spielführer als Spielleitungsvorsitzender





