Ausgrenzen (Regel 27-1)
"Aus" ist jenseits weißer Pfosten und Linien. Die weißen Pfosten zwischen 7. und 8. Spielbahn, bzw. der 15. und 16. Spielbahn bezeichnen die Ausgrenze beim Spielen des 8. bzw. 15. Loches. Sie haben jedoch keine Bedeutung beim Spielen des 7. bzw. 16. Loches. Diese Pfosten sind beim Spielen des 7. bzw. 16. Loches unbewegliche Hemmnisse.
Wasserhindernisse (Regel 26)
sind durch gelbe Pfosten und/oder gelbe Linien gekennzeichnet. Seitliche Wasserhindernisse sind durch rote Pfosten und/oder rote Linien gekennzeichnet.
Ungewöhnlich beschaffener Boden (Regel 25-1)
ist durch blaue Pfosten und/oder weiße Einkreisungen gekennzeichnet. Alle neu angelegten Drainagegräben sind BiA (Boden in Ausbesserung). Liegt der Ball eines Spielers darin oder behindert solcher die Standposition oder den Raum des beabsichtigten Schwung eines Spielers, so darf der Spieler Erleichterung, nach Regel 25-1, in Anspruch nehmen.
Hemmnisse (Regel 24)
a) unbewegliche Hemmnisse (Regel 24-2) sind zusätzlich:
Alle Straßen und Wege mit künstlicher Oberfläche. Alle weiß gekennzeichneten Findlinge.
b) bewegliche Hemmnisse (Regel24-1)
sind Steine im Bunker und dürfen nach Regel 24-1 entfernt werden.
Stromleitungen/Strommasten - Vogelkojen und Richtungskreuze
Trifft ein Ball eines der aufgeführten Objekte so MUSS der Spieler den Schlag ignorieren, den Ball aufgeben und einen anderen Ball in Übereinstimmung mit Regel 20-5 (nächster Schlag von der Stelle des vorhergegangenen spielen) so nahe wie möglich von der Stelle spielen, wo sein ursprünglicher Ball zuletzt gespielt worden war (Decision 33 - 8/13).
Behördlich schützenswerte Landschaftsteile (BSL)
Alle mit weißen Pfosten und grüner Kappe gekennzeichneten Flächen gelten als Biotope. Biotope dürfen nicht betreten werden!






