Aktuelle Corona-Beschränkungen im Golfbereich (02.11.2020)


Golf ist als Individualsport allein, zu zweit oder mit Personen
des eigenen Hausstandes grundsätzlich weiter zulässig.

  • Golf in Zweier-Flights mit Personen aus 2 Hausständen
  • Flights zu dritt oder viert, falls es nur Personen eines einzigen Hausstandes sind
  • Die Nutzung eines Golfcarts ist nur alleine oder mit zwei Personen aus einem Hausstand erlaubt
  • Auf der Driving-Range bitte den Mindestabstand einhalten